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Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

AfD Hans-Jürgen Goßner - Landtag von Baden-Württemberg 2022-10-26 (7)

Einrichtung des Ausschusses ist rechtsstaatliche Notwendigkeit

1. Juni 2022

„Wenn die Regierung die Gewaltenteilung untergräbt, ist es Aufgabe der Opposition, alles für deren Erhalt zu geben.“ Mit diesen Worten begründete der sicherheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL die Zustimmung der Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Affäre Strobl (CDU). „Die Bürger sorgen sich gegenwärtig mehr um Inflation, Krieg und die wirtschaftliche Zukunft als um einen rechtsbrechenden stellvertretenden Ministerpräsidenten. Und dennoch müssen wir uns im Jahr 2022 leider immer noch mit einem solchen rechtsbrechenden stellvertretenden Ministerpräsidenten auseinandersetzen. Mit einem Innenminister, der staatsanwaltliche Ermittlungen sabotiert, indem er ihnen die Genehmigung versagt.“

Zugleich warf Goßner Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) eine Blockadehaltung vor. „Umso länger Sie sich weigern, für den Rechtsstaat Position zu beziehen, umso länger Sie Ihrem unrechtsstaatlich agierenden Innenminister die Stange halten – desto mehr werden wir Sie dafür im Landtag jeden Tag zur Verantwortung ziehen! Insofern ist die Einrichtung des Ausschusses eine rechtsstaatliche Notwendigkeit. Erwartungsgemäß unfair ist allerdings die vorgeschlagene Sitzverteilung im Untersuchungsausschuss: Während SPD mit 19 und FDP mit 18 Landtagssitzen zwei Sitze erhalten soll, ist für unsere Fraktion mit 17 Landtagssitzen dagegen nur einer vorgesehen. Ist das tatsächlich Ihre Vorstellung von repräsentativer Demokratie? Für uns steht fest: Das Regierungshandeln ist und bleibt eine Schande, für deren Abgeltung ein Rücktritt nicht ausreicht.“

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