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Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Landesregierung lässt Antisemitismusvorwürfe gegen Dr. Michael Blume ungeprüft

27. Januar 2022

Ohne Überprüfung der vom Simon Wiesenthal Center vorgetragenen Antisemitismusvorwürfe sprangen sowohl die Landesregierung als auch die Israelischen Religionsgemeinschaften Baden und Württemberg dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume bei. Das ergab eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Goßner, der auch religionspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

In einer dpa-Meldung vom 29.12. wird Ministerpräsident Kretschmann zitiert, die Vorwürfe seien „nicht nachvollziehbar und höchst befremdlich“. Auch Innenminister und CDU-Landeschef Thomas Strobl kann sich „für diese Aufgabe keine bessere Person vorstellen“. Die Israelischen Religionsgemeinschaften (IRG) in Baden-Württemberg befanden, dass es „ungeheuerlich“ sei, Blume auf eine „gemeinsame Liste mit Feinden Israels zu setzen“.

Kretschmann erweckte mit seiner Äußerung den Eindruck, als habe die Landesregierung die Vorwürfe falsifiziert. Das ist, wie aus der kleinen Anfrage hervor geht, ein unzutreffender Eindruck. „Das Simon Wiesenthal Center Los Angeles hat bei der Veröffentlichung der Liste der ,Global Anti-Semitism 2021 Top Ten‘ keine entsprechenden Quellen- oder Beweisangaben hinterlegt“, so die ausweichende Antwort der Landesregierung.

Die Israelischen Religionsgemeinschaften indes erhielten seit 2010 aufgrund des „Vertrags des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs vom 18. Januar 2010“ Landesmittel in Höhe von insgesamt knapp 107 Mio. Euro, zuletzt gut 10 Mio. Euro im Jahr 2021.

Goßner zeigte sich verwundert über den offensichtlich vorauseilenden und ,politisch korrekten‘ Gehorsam der Landesregierung: „Kretschmann verfällt einem politischen Aktionismus und spricht Blume ohne Überprüfung frei, was ebenso falsch ist, wie wenn man jemanden ohne Beweise schuldig spricht. Das lässt sich mit rechtsstaatlichen Gepflogenheiten in keinster Weise vereinbaren. Um Schaden von der Position des Antisemitismusbeauftragten abzuwenden, wäre eine Überprüfung der Vorwürfe die richtige Wahl der Mittel gewesen. Bis zum Abschluss der Überprüfung hätte Blume, wie von mir bereits im Dezember gefordert, beurlaubt werden müssen“. Im Hinblick auf die aufgrund des Staatsvertrages geflossenen Mittel an die IRG dürfe die Frage gestellt werden, inwieweit diese die notwendige Distanz haben.

Goßner kündigte an, nun selbst beim SWC nachzufragen, um die Vorwürfe zu überprüfen: „Ich hoffe, dass die Vorwürfe entkräftet werden können.“


Antwort des Staatsministeriums:

https://gossner-im-landtag.de/wp-content/uploads/2022/01/Antwort-StM-1551.pdf


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