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Pressemitteilung

von Hans-Jürgen Goßner MdL

Mietspiegel-Aufwand muss das Land tragen

12. Oktober 2022

„Das Angebot an Wohnraum zu verbessern ist entscheidend für eine angemessene Miete: Sei es durch Senkung der Baukosten, durch die Ausweisung von genügend Bauland oder die Reduzierung der Nachfrage an Wohnraum durch Begrenzung des Zuzugs aus anderen Ländern.“ Darauf verwies der wohnungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Jürgen Goßner MdL heute in der Landtagsdebatte zum Mietspiegelzuständigkeitsgesetz. „Die Erstellung eines Mietspiegels ist gut und wichtig. Er bietet sowohl für Mieter und als auch für Vermieter eine bessere Vergleichbarkeit von Mieten und gibt dadurch Hinweise auf deren Angemessenheit. Er ist aber immer nur Mittel zum Zweck, bezahlbaren Wohnraum in genügendem Maße zur Verfügung zu stellen, und birgt zudem die Risiken von Bürokratie und hohem Arbeitsaufwand für die den Mietspiegel erstellenden Behörden. Genau das ist das Problem, wenn aus einem einfachen ein qualifizierter Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen werden soll.“

Wenn den sowieso schon finanziell belasteten Kommunen hierbei zusätzliche Kosten entstehen, müssen sie vom Land erstattet werden, erklärt Goßner. „Die Aussagekraft eines einfachen, kostengünstigen Mietspiegels, für den sich kleine Kommunen mit begrenzten finanziellen Mitteln entscheiden, ist nämlich begrenzt, da er nur allgemeine Hinweise auf die Durchschnittsmieten gibt und Besonderheiten der Immobilie wie Ausstattung, Wohnlage oder Baualtersklasse außen vorbleiben. Einfache Mietspiegel sind zudem nicht verbindlich: Ob sie bei einer Mieterhöhung herangezogen werden können, bleibt Ermessenssache des Richters. Die AfD-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, da die Kommunen die Kompetenz haben, Mietspiegel zu erstellen. Allerdings verlangen wir eine finanzielle Kompensation für den höheren Personalaufwand, der nun auf die Kommunen zukommt“.

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