Strobl-Treue des CDU-AK Polizei ist parteipolitisches Manöver
Strobl hat zwar in der Briefaffäre vollmundig von maximaler Transparenz gesprochen – getan hat er aber alles ihm nur Mögliche, um sein absolut skandalöses Vorgehen zu vertuschen. Ermittlungen gegen sich selbst wegen Geheimnisverrat gemäß § 353b StGB hat er verhindert.